Recht der öffentlichen Unternehmen

Im Recht der öffentlichen Unternehmen beraten unserer Anwälte kommunale Unternehmen sowie deren Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter in Fragen des Kommunal- und Gesellschaftsrechts, dazu gehört insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen.

Kommt es zu Streitigkeiten über die Auslegung von Verträgen, die Entsendung von Vertretern in die jeweiligen Aufsichtsgremien etc., vertreten wir die Beteiligten gerichtlich und außergerichtlich.