Beamtenrecht

Die täglichen Probleme eines Beamten im laufenden Beamtenverhältnis können vielfältig sein. Eine Abordnung oder Versetzung können drohen, eine Bewerbung auf eine Stelle ist gescheitert, so dass sich die Frage nach Rechtsschutz stellt, z.B. ob ein Konkurrentenstreitverfahren erfolgversprechend ist; ein Disziplinarverfahren kann drohen oder aber eine amtsärztliche Untersuchung steht an, weil der Dienstherr den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen möchte.

Wir, die Rechtsanwälte Schulz-Koffka Häring aus Hannover unterstützen Sie bei Fragen des Laufbahnrechts oder der Versetzung, vertreten Sie bei einem Konkurrentenstreitverfahren, sowie bei geplanten Zurruhesetzungen. Zu unseren Mandanten zählen die Beamten des Bundes, des Landes und der Gemeinden aber auch anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen sowie die jeweiligen Dienstherren.

Disziplinarverfahren kann zu Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen

Ihnen steht ein Disziplinarverfahren bevor und Sie fürchten sich vor den Konsequenzen, die Sie sich daraus für Sie ergeben könnten?

Die Konsequenzen eines Disziplinarverfahrens können vielfältig sein, als mögliche Maßnahmen stehen im Raum: ein Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Zurückstufung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Auch Beamte im Ruhestand können sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt sehen. Für sie kommt eine Kürzung des Ruhegehalts oder die Aberkennung des Ruhegehalts statt der Kürzung der Dienstbezüge oder der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.

Unsere Anwälte für Beamtenrecht beraten Sie von der Einleitung des Verfahrens an, begleiten Sie zu Anhörungen und Beweisaufnahmen und legen mit Ihnen gemeinsam die Verteidigungsstrategie fest. Wir unterstützen Sie außergerichtlich und im Gerichtsverfahren. Insbesondere wenn eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis droht, müssen die jeweiligen Schritte frühzeitig abgestimmt werden. Sehen Sie davon ab, sich ohne rechtliche Beratung gegenüber dem Dienstherrn zu äußern.

Dienstherren unterstützen wir bei der Durchführung von Disziplinarverfahren, indem wir sie bei der Erstellung sämtlichen Schriftverkehrs beraten, sie bei Zeugenvernehmungen unterstützen und die Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren übernehmen. Gerade wenn gegen Beamte ermittelt wird, mit denen die zuständigen Disziplinarsachbearbeiter eng zusammengearbeitet haben, ist es hilfreich, eine objektive Unterstützung durch die anwaltliche Begleitung zu erhalten.

Vertretung in Konkurrentenstreitverfahren

Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Besetzung einer Stelle hat nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu erfolgen. Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren zahlreiche Anforderungen formuliert, die eine Auswahlentscheidung erfüllen muss.

Wenn Sie als Beamter bei einer Stellenbesetzung nicht zum Zuge gekommen sind, lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Auswahlverfahrens. Da eine einmal vorgenommene Ernennung in der Regel nicht mehr durch rechtliche Schritte eines Mitbewerbers rückgängig gemacht werden kann, muss in diesen Fällen schnell um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nachgesucht werden. Sie können bei uns schnell einen Termin vereinbaren, um das Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten.

Dienstherrn beraten wir in sämtlichen Verfahrensschritten des Auswahlverfahrens von der Stellenausschreibung bis zur Erstellung des Auswahlvermerks. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir sie durch sämtliche Instanzen.

Abordnungs- und Versetzungsverfahren

Von Beamten wird heute mehr Flexibilität verlangt als vor 20 Jahren. Behörden werden aufgelöst, Standorte zusammengefasst oder es herrscht Personalnotstand an einigen Standorten. Vom Beamten wird dann häufig verlangt, dass er seinen Dienstort wechselt und seine bisherige Tätigkeit aufgibt. Das ist nicht selten mit erheblichen persönlichen Belastungen für den Beamten verbunden. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen bei anstehenden Abordnungen oder Versetzungen zu wahren, mit dem Ziel, die Maßnahmen entweder zu verhindern oder für Sie so verträglich wie möglich zu gestalten.

Rechtsberatung im Beamtenrecht

Das Beamtenrecht bietet zahlreiche weitere Problemfelder, in denen Beamte und Dienstherrn Unterstützung benötigen, sei es in Fragen Ihrer dienstlichen Beurteilung, der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten, der Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit oder der Anerkennung eines Dienstunfalls.

Juristische Unterstützung wird regelmäßig benötigt, wenn der Dienstherr Schadensersatzansprüche gegenüber dem Beamten geltend macht oder Bezüge oder Versorgungsleistungen zurückverlangt werden.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sind wir mit diesen Themen bestens vertraut und können Ihnen die notwendige Hilfe leisten.