Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen

Wir beraten freigemeinnützige und private Einrichtungsträger der Altenpflege, Behinderten- und Jugendhilfe im Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen nach SGB VIII, IX , XI und XII.

Dabei unterstützen wir sie bei Verhandlungen über ihre Leistungen und Vergütungen mit den jeweils zuständigen Kostenträgern und vertreten sie gegebenenfalls vor der Schiedsstelle oder den Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht.

Bei der Gründung alternativer Wohnformen für pflegebedürftige und/oder Menschen mit Behinderung stehen wir Vermietern, Pflegediensten und Angehörigen beratend zur Seite.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl Anbieter stationärer als auch teilstationärer und ambulanter Leistungen.