Arbeits- und Dienstrecht

Die meisten Menschen haben mit der einen oder anderen Problemstellung im Arbeitsrecht zu tun, als Arbeitnehmer, als Arbeitgeber, als Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertreter oder Geschäftsführer. Die komplexe Rechtsmaterie besteht grob unterschieden aus Individualarbeitsrecht mit dem Arbeitsvertrag, der Befristung und der Kündigung im Fokus und dem kollektiven Arbeitsrecht als Recht der betrieblichen Mitbestimmung und der Tarifvertragsparteien.

Individualarbeitsrecht in der Kanzlei Schulz-Koffka Häring

Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen finden in Rechtsanwalt Kai Schulz-Koffka ihren kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner. Der langjährige Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bundesweit. Er wird sowohl zu den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie Vertragsgestaltung, Abmahnung, Befristung und Kündigung mandatiert wie auch bei Umstrukturierungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, betrieblicher Altersversorgung, Konkurrentenstreitigkeiten oder Zeugnisstreitigkeiten.

Der Vertrag im Arbeitsrecht

Der vertraglichen Gestaltung kommt im Arbeitsrecht große Bedeutung zu. Nicht alles, was Arbeitgeber im Arbeitsvertrag regeln möchten, ist auch rechtlich möglich. Das Individualarbeitsrecht ist in großen Teilen Arbeitnehmerschutzrecht. Die Vertragsfreiheit ist vielfach zugunsten der Arbeitnehmer eingeschränkt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wollen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Deshalb ist bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages eine qualifizierte anwaltliche Beratung sinnvoll.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nicht nur der Abschluss eines Arbeitsvertrages wirft komplexe Rechtsfragen auf. Die Kündigung und die Befristung als Beendigungstatbestände beschäftigen häufig die Arbeitsgerichte.

Neben der Befristung, der ordentlichen oder fristgemäßen Kündigung führt regelmäßig die außerordentliche oder fristlose Kündigung zu Rechtsstreitigkeiten. Die Kündigungsschutzklage bzw. die Entfristungsklage mit der 3-Wochenfrist zur Einreichung beim Arbeitsgericht hat entscheidende Bedeutung. Wird die Frist versäumt, gelten Kündigung bzw. Befristung als wirksam.

Die Abmahnung spielt als Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung eine große Rolle; die verhaltensbedingte Kündigung aufgrund nicht wirksamer oder ohne Abmahnung erteilter Kündigung ist tendenziell unwirksam.

Kollektives Arbeitsrecht in der Kanzlei Schulz-Koffka Häring

Die Rechtsanwälte Schulz-Koffka Häring unterstützen Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bundesweit zur betrieblichen Mitbestimmung, Abschluss von Überleitungs- oder Haustarifverträgen bzw. Auslegung von Tarifverträgen.

Besondere Personengruppen im Arbeitsrecht

Der öffentliche Dienst, die Tendenzunternehmen aus der Caritas, der Diakonie, die Kirchen und Kirchengemeinden wie die Universitäten und Hochschulen unterfallen besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen. Dienstordnungsangestellte sind Arbeitnehmer in beamtenähnlicher Stellung bei Sozialversicherungsträgern. Beamte sind keine Arbeitnehmer.

Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeitsrecht

GmbH-Geschäftsführer befindet sich in einem Bereich zwischen gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe zu klären, ob sie sozialversicherungspflichtig sind, in welchem Zusammenhang sie als Arbeitnehmer gelten, wann die Arbeitsgerichte oder die Kammer für Handelssachen beim Landgericht für einen Rechtsstreit des Geschäftsführers mit der Gesellschaft zuständig ist und welches Organ der Gesellschaft diese im Streit mit dem Geschäftsführer vertritt.

Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und des Geschäftsführerdienstvertrages kommt hier größte Bedeutung zu. Fehlerhafte Regeln führen schnell zu ungewollten arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen, auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages. Die Rechtsanwälte Schulz-Koffka Häring bieten hier im Raum Hannover, in Norddeutschland und bundesweit Rechtssicherheit.

Das Arbeitsgericht

Die Rechtsanwälte Schulz-Koffka Häring vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht engagiert und umsichtig bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und nicht nur in Hannover. Arbeitsgerichtliche Verfahren enden häufig mit einem Vergleich. Weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber ist es einfach, ihre rechtlichen Möglichkeiten und den Ausgang eines Verfahrens ohne Hilfe realistisch einzuschätzen. Sie können sich hierbei auf den kompetenten Rechtsrat und die Erfahrung der Kanzlei Schulz-Koffka Häring verlassen.

Die Leistungen der Kanzlei Schulz-Koffka Häring

Zusammenfassend können Sie in Hannover und bundesweit arbeitsrechtlichen Rechtsrat und Vertretung erwarten

  • beim Arbeitsvertrag (Entwurf und Prüfung)
  • in der Gestaltung des laufenden Arbeitsverhältnisses z. B. durch Arbeitszeitregelungen oder betriebliche Altersvorsorge.
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung, Aufhebung oder Änderungskündigung
  • bei der Kündigungsschutzklage
  • bei der Entfristungsklage
  • bei Abmahnung und anderen Maßnahmen aus dem disziplinarischen Bereich
  • bei Versetzung
  • bei der Zeugnisgestaltung
  • in Konkurrentenstreitigkeiten
  • bei Urlaubsregelungen
  • im Arbeitsrecht der Hochschulen, Gemeinden, Kirchen und Krankenhäuser
  • bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Kontext von Betriebsübertragungen, Umstrukturierungen und Insolvenzen
  • bei Fragen des kollektiven Arbeitsrechts