Kommunalrecht

Wir beraten Kommunen, Fraktionen und einzelne Mandatsträger im Kommunalverfassungsrecht, dem Recht und der Benutzung der öffentlichen Einrichtungen sowie in kommunalaufsichtsrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehört auch die Vertretung in Kommunalverfassungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten.