Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Unsere Kanzlei für öffentliches Bau-und Planungsrecht berät Gemeinden, Bauträger und Privateigentümer bei der Durchführung von Bauprojekten von der Bauleitplanung bis zur Erteilung der Baugenehmigung.

Ebenso unterstützen wir Anlieger, die sich gegen Bauvorhaben in ihrer Nähe wenden, bei der Geltendmachung ihrer Belange in Bauleitplan-und Planfeststellungsverfahren.

In Planungsverfahren sind zahlreiche Ausschlussfristen zu beachten, die eine frühzeitige vollständige Darlegung der Nachteile beeinträchtigter Dritter verlangen, daher ist die rechtzeitige und umfassende anwaltliche Beratung geboten.